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JÄNNER, 2018
Es ist einfach ein Unterschied, ob man Mitarbeiter als Teil der Aufwandsrechnung sieht oder ob man Mitarbeiter und deren Fähigkeiten effektiv als Aktiva in der Bilanz ausweist.
(Zitat aus meinem Buch: „Die Welt der neuen Art“, Seite 65)

Quasi eine Bilanz der Fähigkeiten, die der Mitarbeiter über seine Talente ins Unternehmen anlässlich seines Eintritts mit eingebracht hat – sein „Beteiligungs-Kapital“, das im Unternehmen durch weiteren Ausbau von Talenten und Fähigkeiten „verzinst“ wird. Eine Investition, die die Aktiva schließlich erhöht. Insbesondere, wenn man dies aus energetischer Sicht betrachtet.

Die Steuerungsgrößen der Gewinn- und Verlustrechnung sind primär Erträge und Aufwendungen. Erträge eines Unternehmens sind abhängig von den Kunden – ohne Kunden kein Ertrag -, den Produkten, die das Unternehmen zur Befriedigung der Bedürfnisse der Kunden anbietet, und den Preisen, die für diese Produkte erzielbar sind. Die Aufwandsrechnung wird geprägt durch die Aufwendungen für die verkauften Produkte – primär den Materialaufwand – und den variablen und fixen Personalaufwand sowie den Aufwand für die Vermarktung der Produkte und sonstige Aufwendungen. Einfache Prinzipien busund Wirkungen auf der Ebene des Rechenwerkes, deren Komplexität wächst, wenn man die einzelnen Elemente in ihren wechselseitigen Abhängigkeiten voneinander betrachtet.

Die „Topline“ ist der Umsatz. Ohne Umsatz keine erfolgreiche unternehmerische Leistung, kein Unternehmen. Dabei ist der Umsatz nur eine Zahl. Die Zahl ist das Ergebnis von Menge und Preis von verkauften Produkten und Dienstleistungen. Und wer kauft diese Produkte und Dienstleistungen? Wir, die Menschen, sprich die Kunden. Die naheliegende Schlussfolgerung: ohne Kunden kein Unternehmen.

Das klingt alles ganz einfach und selbstverständlich. Analysiert man die Strategien vieler Unternehmen, stellt man allerdings fest, dass nicht selbstverständlich ist, dass der Kunde im Zentrum steht – trotz aller Beteuerungen, der Kunde sei König -, sondern dass der Fokus auf der „Produktionsleistung“, sprich dem Produkt, liegt. Dasselbe gilt für die Beteuerungen, die Mitarbeiter seien das eigentliche Vermögen – und sie dennoch als Kostenbestandteil ausgewiesen werden.